§ 1 Name und rechtliche Stellung

Alle Vereinsmitglieder unter 21 Jahren, sowie alle innerhalb des Jugendbereiches gewählte und berufene Mitarbeiter*innen bilden die Jugend des Weseler Kanu-Club 1925 e. V.

Die Jugend des Weseler Kanu-Club 1925 e. V. führt und verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.

Die Jugend des Weseler Kanu-Club 1925 e. V. unterliegt, soweit nicht durch die Satzung Ausnahmen erlaubt sind, vollständig der Satzung des Vereins Weseler Kanu-Club 1925 e. V. Sofern die Jugendordnung zu einem Sachverhalt keine Regelungen trifft, gelten analog die Regelungen der Satzung.

Die Jugend im Weseler Kanu-Club 1925 e. V. ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe auf Basis des Bescheids des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20.10.1971 an die Sportjugend NRW (zuletzt bekannt gemacht im Ministerialblattes NRW Teil 1 vom 11.6.2015) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 2 Schutz vor sexualisierter und interpersoneller Gewalt

  1. Die Jugend im Weseler Kanu-Club 1925 e. V. ist ein sicherer Ort für alle Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche. Sie verurteilt jede Form von Gewalt, egal ob psychischer, physischer oder sexueller Art. Der Jugendausschuss trifft notwendige und geeignete Maßnahmen, um einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten und stellt die Sensibilisierung zu diesem Thema aller Mitarbeiter*innen und Mitglieder in der Vereinsjugend und eine entsprechende Qualifizierung sicher.
  2. Die Jugendabteilung setzt das im Weseler Kanu-Club 1925 e. V. geltende Schutzkonzept zur Verhinderung von Gewalt um und arbeitet gemeinsam mit dem Vorstand an dessen fortlaufender Weiterentwicklung. Die Verantwortung für die Durchsetzung obliegt dem Jugendausschuss. Die Aufarbeitung von Vorfällen erfolgt in der Vereinsjugend durch die im Schutzkonzept benannten Personen, welche durch den Jugendausschuss unterstützt werden.

§ 3 Aufgaben/Ziele/Grundsätze

  1. Der Jugend sind folgende Grundsätze wichtig:
    a.    Fair Play
    b.    Mitbestimmung
    c.     Prävention sexualisierter Gewalt
    d.    Bewegungsförderung
    e.    Spiel und Sport
    f.      Nachhaltigkeit
  2. Die Jugend ist in folgenden sportlichen und außersportlichen Aufgabenbereichen aktiv:
    a. Organisation von Ferienfreizeiten, Veranstaltungen und Events
    b. Jugendarbeit im Kanusport
    c. Pflege der Zusammenarbeit mit allen Jugendorganisationen

§ 4 Organe

Die Organe der Jugend des Weseler Kanu-Club 1925 e. V. sind:
a.    Jugendversammlung
b.    Jugendausschuss

§ 5 Jugendversammlung

Die Jugendversammlung ist das höchste Organ der Jugend des Weseler Kanu-Club 1925 e. V.

1. Zusammensetzung

Die Jugendversammlung setzt sich aus allen Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und unter 21 Jahren, die Mitglied im Weseler Kanu-Club 1925 e. V. sind, zusammen. Sie alle dürfen sich einbringen und bei Wahlen und Entscheidungen mitbestimmen (aktives Wahlrecht). Die Stimme ist nicht übertragbar.

2. Regelungen zur Durchführung

Die Jugendversammlung kann als Präsenzveranstaltung, digitale oder hybride Veranstaltung ausgerichtet werden. Die Entscheidung trifft der Jugendausschuss und gibt diese bei der Einladung bekannt. Es ist sicherzustellen, dass alle Mitglieder ihre Mitgliedschaftsrechte wahrnehmen können. Die Jugendversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die teilnahmeberechtigten Personen haben keinen Anspruch darauf, virtuell an einer Jugendversammlung teilzunehmen, die als Präsenzversammlung durchgeführt wird.

Die ordentliche Jugendversammlung findet jährlich im Vorlauf zur Mitgliederversammlung des Vereins statt.

Eine außerordentliche Jugendversammlung muss auf begründeten Antrag, welcher von mindestens 1/3 aller stimmberechtigten Mitglieder unterzeichnet ist und in Textform beim Jugendausschuss eingeht oder auf Basis eines Beschlusses von mindestens 50 % des Jugendausschusses einberufen werden.

3. Aufgaben

Die Aufgaben der Jugendversammlung sind:

4. Einladung und Anträge

Die (ordentliche und außerordentliche) Jugendversammlung wird durch den Jugendausschuss durch Bekanntgabe über folgende Kanäle in Textform: E-Mail, bis spätestens zwei Wochen Frist vor der Versammlung einberufen. Anlagen zur Einladung können auch über einen Link(z. B. zu einer Cloud) oder andere technische Möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden.

Jedes stimmberechtigte Mitglied der Jugend sowie der Jugendausschuss kann/können einen Antrag an die Jugendversammlung stellen. Anträge müssen dem Jugendausschuss bis eine Woche vor der Jugendversammlung vorliegen. Dringlichkeits-/Änderungsanträge können im Rahmen der Sitzung gestellt werden.

5. Wahlen/Abstimmungen

Alle Abstimmungen gelten bei einer einfachen Mehrheit als angenommen. Eine Abstimmung kann geheim erfolgen, wenn dies auf Antrag mit einfacher Mehrheit beschlossen wird.

§ 6 Jugendausschuss

Der Jugendausschuss besteht aus:

Es sollte bei den Wahlen auf Parität geachtet werden.

Gewählt werden kann jedes Vereinsmitglied, welches zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 12 Jahre alt ist. Zum*zur Vorsitzenden und stellv. Vorsitzenden können nur Personen gewählt werden, welche zum Zeitpunkt der Wahl bereits 18 Jahre alt sind. Die Jugendsprecher*innen dürfen zum Zeitpunkt der Wahl max. 18 Jahre alt sein.

Die Wahl des*der Jugendwartes*in und des*der stellvertretenden Jugendwartes*in erfolgt für 2 Jahre und der weiteren Mitglieder des Jugendausschusses jährlich.

Der*die Jugendwart*in repräsentiert die Jugend im Vorstand des Gesamtvereins und nach außen. Außenvertretungsaufgaben werden im Verhinderungsfall von der Stellvertretung übernommen.

Bei vorherigem Austritt/Ausscheiden eines Mitglieds des Jugendausschusses wird eine Nachwahl bis zum Ende der eigentlichen Amtsperiode angestrebt.

Der Jugendausschuss ist für alle Aufgaben, die die Jugend betreffen und nicht durch die Jugendversammlung wahrgenommen werden, zuständig. Sitzungen des Jugendausschusses sind durch den*die Jugendvorsitzende oder in Vertretung durch den*die Stellvertreter*in einzuberufen.

§ 7 J-TEAM

Das J-TEAM des Vereins Weseler Kanu-Club 1925 e. V. ist ein Zusammenschluss aus allen jungen Engagierten von 13 bis 26 Jahren, die sich im Rahmen von Projekten und Maßnahmen im Verein engagieren. Jede*r, der*die möchte, kann sich dem J-TEAM anschließen. Das J-TEAM kann Vorschläge und Ideen an den Jugendausschuss weiterleiten und arbeitet eng mit diesem zusammen.

§ 8 Inkrafttreten/Gültigkeit/Änderungen

Änderungen der Jugendordnung können nur von der ordentlichen Jugendversammlung oder einer speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Jugendversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.

Die Jugendordnung ist Bestandteil der Satzung des Weseler Kanu-Club 1925 e. V.

Die vorliegende Jugendordnung wurde bei der Jugendversammlung des Weseler Kanu-Club 1925 e. V. am 25.01.1985 verabschiedet.

  1. Änderung vom 28.01.1987
  2. Änderung vom 31.01.2025